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Mannhold Haustechnik GmbH: Ihr Partner für nachhaltige Energie
Willkommen bei Mannhold Haustechnik GmbH, Ihrem Experten für effiziente und umweltfreundliche Heizlösungen in Berlin und Brandenburg.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderungen der AGB
I. Allgemeines
Maßgebliche Vertragsgrundlage für den vom Unternehmer auszuführenden Auftrag des Verbrauchers sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
II. Angebote und Unterlagen
- Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen des Unternehmers dürfen ohne dessen Zustimmung weder vervielfältigt, verändert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
- Bei Nichterteilung des Auftrags hat der Verbraucher die Unterlagen einschließlich Kopien auf Verlangen des Unternehmers unverzüglich herauszugeben. Bei von ihm verschuldeter Unmöglichkeit der Herausgabe haftet der Verbraucher auf Schadensersatz.
III. Preise
- Für vom Auftragnehmer angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet, sofern diese spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der entsprechenden Arbeit mitgeteilt wurden.
- Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasseranschlüsse dem Unternehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
- Die Materialabrechnung erfolgt gemäß tagesaktueller Mittelstandspreisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
- Auftragspauschale: Für jeden Auftrag wird eine Pauschale in Höhe von 249€ brutto berechnet, welche folgende Leistungen umfasst:
- die Anfahrt,
- eine Kfz-Pauschale,
- die Nutzung von Werkzeug,
- das Auftragsmanagement sowie
- 1,5 Stunden Arbeitszeit.
- Geringfügiges Kleinmaterial (z. B. Dichtungen, Fette in handelsüblichen Mengen). Darüber hinausgehende oder höherwertige Materialien werden gesondert abgerechnet.
- Zusätzliche Arbeitszeit: Arbeitszeiten, die über die in der Pauschale enthaltenen 1,5 Stunden hinausgehen, werden im 15-Minuten-Takt zu einem Stundensatz von 104€ brutto (entspricht 26 € pro 15 Minuten) abgerechnet.
IV. Zahlungsbedingungen und Verzug
- Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar (§ 650g Abs. 4 BGB bleibt unberührt). Alle Zahlungen sind ohne Abzug spätestens binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt an den Unternehmer zu leisten. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Verbraucher in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.
- Der Verbraucher kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
V. Bauliche Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Verbrauchers
- Der Verbraucher ist dafür verantwortlich, dass alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten erfüllt sind. Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche benötigten Räume, Leitungen, Anschlüsse und Installationsbereiche frei zugänglich, von Hindernissen befreit und ausreichend beleuchtet sind.
- Der Verbraucher stellt sicher, dass erforderliche behördliche Genehmigungen, Zustimmungen Dritter oder sonstige Erlaubnisse vor Beginn der Arbeiten vorliegen.
- Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass die oben genannten Voraussetzungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden und die der Verbraucher zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten.
VI. Abnahme bei Werkvertrag
- Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die Feinjustierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme (Baustellenheizung).
- Verweigert der Verbraucher die Abnahme ohne berechtigten Grund, gilt die Leistung nach Ablauf von 14 Tagen ab Anzeige der Fertigstellung als abgenommen.
- Im Übrigen gilt § 640 BGB.
VII. Haftung auf Schadensersatz
- Der Unternehmer haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur
a) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn selbst, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen sowie bei fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
b) bei arglistigem Verschweigen von Mängeln;
c) im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes;
d) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
e) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gehaftet wird.
VIII. Mängelrechte – Verjährung
- Aussagen des Herstellers in Produktunterlagen oder Werbung stellen keine vereinbarte Beschaffenheit des Werkes dar.
- Mängelansprüche des Verbrauchers verjähren gemäß § 634a Abs.1 Nr.2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme bei Arbeiten an einem Bauwerk.
- Bei Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, die keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes haben, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Abnahme.
- Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch fehlerhafte Bedienung, gewaltsame Einwirkung des Verbrauchers oder Dritter oder durch normalen, bestimmungsgemäßen Verschleiß entstanden sind.
- Kommt der Unternehmer einer Aufforderung des Verbrauchers zur Mängelbeseitigung nach und liegt objektiv kein vom Unternehmer zu vertretender Mangel vor, hat der Verbraucher – sofern er dies schuldhaft veranlasst hat – die entstandenen Aufwendungen des Unternehmers zu ersetzen.
IX. Versuchte Instandsetzung
Kann ein beauftragtes Objekt (Reparaturauftrag) trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht instandgesetzt werden, weil der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt oder weil der Fehler/Mangel nach Rücksprache mit dem Verbraucher nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Verbraucher verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Unternehmers zu tragen, sofern die Undurchführbarkeit nicht in den Verantwortungsbereich des Unternehmers fällt.
X. Eigentumsvorbehalt
Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946 ff. BGB vorliegt, behält sich der Unternehmer das Eigentum und Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
XI. Terminvereinbarungen und -verschiebungen
- Vereinbarte Termine sind vom Verbraucher einzuhalten.
- Sollte der Verbraucher einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden.
- Erfolgt keine Absage oder ist der Termin aus Gründen, die der Verbraucher zu vertreten hat, nicht wahrnehmbar, kann der Unternehmer eine angemessene Aufwandspauschale in Rechnung stellen.
XII. Höhere Gewalt
- Der Unternehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Leistungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Epidemien, behördliche Anordnungen).
- In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
XIII. Datenschutz
- Im Rahmen der Auftragserfüllung werden personenbezogene Daten des Verbrauchers erhoben, verarbeitet und gespeichert, ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
- Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung notwendig ist oder der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat.
XIV. Widerrufsrecht für Verbraucher
- Sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, steht dem Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der §§ 312g, 355 BGB zu.
- Der Verbraucher wird über sein Widerrufsrecht gesondert belehrt.
- Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, so hat er im Falle eines Widerrufs den anteiligen Wert der bis dahin erbrachten Leistung zu zahlen.
XV. Verweise auf geltendes Recht
Soweit diese AGB keine abweichenden Regelungen treffen, gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie weitere branchenspezifische Regelungen, insbesondere des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und sonstige relevante Normen, in ihrer jeweils gültigen Fassung.
XVI. Umgang mit Altmaterialien
- Werden im Rahmen von Reparatur-, Austausch- oder Installationsarbeiten Altmaterialien, Bauteile oder Geräte ausgebaut, gehen diese – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist – in das Eigentum des Unternehmers über.
- Der Unternehmer kann diese Altmaterialien entsorgen oder verwerten.
- Wünscht der Verbraucher die Herausgabe des Altmaterials, hat er dies im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall ist er für die sachgerechte Entsorgung selbst verantwortlich. Eine etwaige Vergütung oder Kostenbeteiligung für den Verbleib von Altmaterialien beim Unternehmer kann gesondert vereinbart werden.
XVII. Ausführung nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV)
Die Arbeiten werden nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C ausgeführt. Die ATV legen anerkannte technische Standards fest, an denen sich der Unternehmer orientiert, um ein einheitliches, überprüfbares Qualitätsniveau der Leistungen sicherzustellen.
XVIII. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
XIX. Alternative Streitbeilegung
- Der Unternehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XXI. Fotoaufnahmen zu Dokumentations- und Werbezwecken
- Der Unternehmer ist berechtigt, vor, während und nach Abschluss der Arbeiten Fotoaufnahmen des betroffenen Arbeitsbereichs sowie der eingebauten oder reparierten Anlagen anzufertigen, soweit dies für Dokumentations-, Nachweis-, Qualitätssicherungs- oder Werbezwecke erforderlich ist.
- Die Anfertigung und Nutzung der Fotos erfolgt unter der Maßgabe, dass keine personenbeziehbaren Daten oder eindeutig identifizierbaren Personen abgebildet werden. Sofern Personen oder persönliche Gegenstände unvermeidbar im Bildausschnitt erscheinen, werden diese entsprechend unkenntlich gemacht.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die aufgenommenen Fotos ohne weitere Zustimmung des Verbrauchers zu eigenen Werbezwecken in Printmedien, auf seiner Website sowie in Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram) zu veröffentlichen oder zu präsentieren.
- Sollte der Verbraucher im Einzelfall der Veröffentlichung bestimmter Fotos widersprechen wollen, hat er dies dem Unternehmer schriftlich mitzuteilen. Der Unternehmer wird die betroffenen Fotos nach Möglichkeit nicht mehr veröffentlichen bzw. unverzüglich entfernen, sofern dies technisch und rechtlich umsetzbar ist.
Über Mannhold Haustechnik GmbH
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Dienstleistungen.
Was sind die AGBs von Mannhold Haustechnik GmbH?
Unsere AGBs umfassen die Bedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen, einschließlich der Installation und Wartung von Monoblock Wärmepumpen und Gasthermen. Sie können die vollständigen AGBs auf unserer Webseite einsehen.
Wie kann ich einen Wartungstermin vereinbaren?
Um einen Wartungstermin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail. Unsere Kontaktdaten finden Sie oben auf dieser Seite.
Welche Dienstleistungen bieten Sie an?
Wir sind spezialisiert auf die Installation und Wartung von Monoblock Wärmepumpen der Firma Vaillant sowie die Wartung von Gasthermen in Berlin und Brandenburg.
Wie lange dauert die Installation einer Wärmepumpe?
Die Installation einer Monoblock Wärmepumpe dauert in der Regel 1-2 Wochen, abhängig von den spezifischen Anforderungen Ihres Projekts.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen
Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen oder benötigen Sie Unterstützung bei den AGBs? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten.