Finden Sie heraus, wie viel Zuschuss für Ihre Wärmepumpe möglich ist
Unser Förderrechner führt Sie durch die wichtigsten Fragen und zeigt eine realistische erste Einschätzung. Danach wissen Sie besser, ob sich der nächste Schritt lohnt: technische Prüfung, Angebot und saubere Antragvorbereitung.
Schnelle Orientierung für KfW 458, 459 und 522.
Berücksichtigt Grundförderung, Effizienzbonus und Selbstnutzer-Boni im Wärmepumpen-Fokus.
Zeigt früh, ob Förderhöchstbeträge oder Nutzungsregeln Ihr Ergebnis begrenzen.
Ideal als Vorbereitung für Beratung, Angebot und Antragsschritte.
In wenigen Fragen ermitteln wir eine Orientierung zur Förderung für Wärmepumpen. Wählen Sie zuerst, ob Sie den Pfad nach BEG EM, BEG WG oder BEG NWG prüfen möchten.
Ausführlicher und mit weiteren Förderprogrammen arbeitet z. B. der Förderrechner des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP). Unser Rechner fokussiert die Logik, die wir für Ihre Beratung auf der Website nutzen.
Ihre geschätzte Förderung
15.000 €
Bemessungsgrundlage
30.000 €
Rechnerischer Eigenanteil
20.000 €
Kostenannahme
35.000 €
So setzt sich die Schätzung zusammen
Aktive Bausteine werden farbig hervorgehoben.
- Grundförderung30 %
- Effizienzbonus0 %
- Klimageschwindigkeitsbonus20 %
- Einkommensbonus0 %
Ein Teil der angegebenen Kosten liegt oberhalb des Förderhöchstbetrags und wird nicht bezuschusst.
Der Rechner ersetzt keine Förderzusage. Maßgeblich sind die Prüfung durch KfW, Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten sowie die technischen Mindestanforderungen.
Für einen breiteren Fragenbaum inklusive KfW-Effizienzhaus und weiterer Programme nutzen Sie gern den BWP-Förderrechner.
Hinweis: Dieser Förderrechner dient ausschließlich zur unverbindlichen Schätzung und ersetzt keine Förderberatung, technische Prüfung oder Förderzusage. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien, Merkblätter und die Prüfung durch KfW, BAFA, Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten.
- Das Wohngebäude ist bei Antragstellung mindestens 5 Jahre alt.
- Die Wärmepumpe erfüllt die technischen Mindestanforderungen und ist fachgerecht geplant.
- BzA oder gBzA wird durch Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten erstellt.
- Der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage.
- Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn gestellt und Rechnungen werden unbar bezahlt.
Je früher die Förderung mitgedacht wird, desto geringer ist das Risiko für Formfehler, falsche Kostenannahmen oder einen zu frühen Vorhabenbeginn. Wir prüfen mit Ihnen Technik, Unterlagen und nächsten Schritt.
Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr. Eine finale Förderzusage erfolgt ausschließlich durch die zuständige Förderstelle.