
Was stimmt und was nicht – die wichtigsten Mythen
Kaum ein Thema erzeugt so viel Fehlinformation wie das Heizungsgesetz. Hier die Fakten:
| Behauptung | Wahrheit |
|---|---|
| „Gasheizungen sind ab 2026 verboten" | Falsch. Bestandsheizungen genießen vollen Bestandsschutz. |
| „Ich muss meine funktionierende Heizung sofort austauschen" | Falsch. Kein Austauschzwang für laufende Anlagen. |
| „Nur Wärmepumpen sind noch erlaubt" | Falsch. Mehrere Technologien erfüllen die 65%-Regel. |
| „Wer repariert, macht sich strafbar" | Falsch. Reparaturen sind unbegrenzt erlaubt. |
| „Für Gas gibt es ab 2026 keine Förderung mehr" | Richtig. Die BEG-Heizungsförderung gilt nur für erneuerbare Systeme. |
---
Das GEG in einem Satz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor: Wer ab dem 1. Januar 2024 (in Neubaugebieten) bzw. 2026 (Großstädte) oder 2028 (alle Kommunen) eine neue Heizung einbaut, muss sicherstellen, dass diese mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt.
Bestehende Heizungen sind nicht betroffen – sie dürfen laufen, repariert und in Teilen erneuert werden.
---
Der genaue Zeitplan: Wann gilt was?
| Datum | Regelung | Gilt für |
|---|---|---|
| 01.01.2024 | 65%-Regel | Neubaugebiete mit Wärmeplan |
| Mitte 2026 | 65%-Regel | Kommunen > 100.000 EW (u. a. Berlin) |
| 01.01.2028 | 65%-Regel | Alle Kommunen deutschlandweit |
| 01.01.2045 | Vollständige Klimaneutralität | Alle Heizungsanlagen |
Für Berlin und Potsdam gilt: Ab Mitte 2026 muss jede neu eingebaute Heizung die 65%-Regel erfüllen.
---
Die 30-Jahre-Regel: Wer muss wirklich tauschen?
Es gibt eine echte Austauschpflicht – aber sie trifft nur wenige:
Pflicht zum Tausch besteht bei Konstanttemperaturkesseln (alte Heizkessel ohne Brennwerttechnik), die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden. Sie müssen außer Betrieb genommen werden, sobald das Gebäude den Eigentümer wechselt oder eine Sanierung bestimmten Umfangs vorgenommen wird.
Ausgenommen von der 30-Jahre-Regel:
Praktischer Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, welche Kesselart verbaut ist – wir prüfen das kostenlos im Rahmen einer Beratung.
---
Welche Heizungen erfüllen die 65%-Regel?
Bei einem Neukauf ab 2026 (in Berlin) stehen Ihnen folgende Optionen offen:
| Heizungssystem | 65%-Anforderung erfüllt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser) | ✅ Ja | Effizienteste und meistgewählte Lösung |
| Fernwärme | ✅ Ja | Nur wo Netz vorhanden – in Berlin teils noch nicht verfügbar |
| Pelletheizung / Holzheizung | ✅ Ja | Hohe Anschaffungskosten, Lagerraum nötig |
| Solarthermie als Hybridlösung | ✅ Ja (mit Auflagen) | Kombiniert mit anderer Quelle |
| Wasserstoff-ready Gasheizung | ⚠️ Bedingt | Nur mit verbindlichem Wasserstoff-Liefernachweise |
| Biogas/Biomethan-Gasheizung | ⚠️ Bedingt | Liefervertrag für 65%-Anteil erneuerbares Gas erforderlich |
| Reine Gasheizung (Erdgas) | ❌ Nein | Nicht mehr förderfähig, neue Einbauten nicht GEG-konform |
| Reine Ölheizung | ❌ Nein | Nicht mehr förderfähig, neue Einbauten nicht GEG-konform |
---
Ihre Situation – konkret bewertet
Szenario 1: Ihre Heizung läuft noch
→ Kein Handlungsbedarf gesetzlich. Sie können sie weiterbetreiben, reparieren lassen und Teile erneuern. Das GEG erzwingt keinen Tausch funktionierender Anlagen.
Wirtschaftlich lohnt sich ein proaktiver Wechsel dennoch: Die aktuelle Förderung von bis zu 70 % wird nicht dauerhaft so hoch bleiben, und mit jeder Heizsaison zahlen Sie mehr CO₂-Abgabe.
Szenario 2: Ihre Heizung ist defekt und irreparabel (ab Mitte 2026 in Berlin)
→ Neue Heizung muss die 65%-Regel erfüllen. Sie haben aber 5 Jahre Übergangsfrist für eine vollständige Lösung: In dieser Zeit darf übergangsweise auch eine fossile Heizung eingebaut werden, solange Sie einen Plan für die Umrüstung vorlegen.
⚠️Praxishinweis: Diese Übergangslösung ist teuer (Sie kaufen eine Heizung, die Sie in 5 Jahren wieder tauschen). Wer im Winter vor einem Defekt steht, sollte trotzdem direkt auf Wärmepumpe umsteigen – wir planen Notfallinstallationen mit.
Szenario 3: Sie wollen proaktiv handeln
→ Beste Ausgangslage. Sie wählen frei, nutzen die maximale Förderung und bestimmen den Terminplan selbst. Wer die Klimageschwindigkeitsbonus-Bedingung erfüllt (funktionierende fossile Heizung tauschen), bekommt zusätzlich 20 % Förderung.
Szenario 4: Sie sind Vermieter
→ Mietrechtliche Besonderheiten beachten. Die Investitionskosten können anteilig als Modernisierungsumlage (8 % p.a.) auf die Mieter umgelegt werden. Der Einkommensbonus der Förderung steht Vermietern nicht zu, die 30 % Grundförderung plus Klimabonus aber schon.
---
Berlin spezifisch: Was Sie als Berliner wissen müssen
Berliner Wärmeplanung: Die Stadt Berlin erarbeitet derzeit eine kommunale Wärmeplanung, die festlegen wird, welche Stadtteile über Fernwärme versorgt werden sollen. Bis diese Pläne rechtskräftig sind, gilt die allgemeine 65%-Regel. Wer in einem zukünftigen Fernwärmegebiet liegt, könnte später verpflichtet werden, sich anzuschließen – das ist aber noch Zukunftsmusik.
Fernwärme in Berlin: In Teilen Berlins (v. a. Mitte, Prenzlauer Berg, Marzahn) ist Fernwärme von Vattenfall/Berlin Energie verfügbar. Wo ein Anschluss möglich ist, kann das eine Alternative zur Wärmepumpe sein. Die Kosten und Konditionen variieren stark.
Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Außenaufstellung eines Wärmepumpen-Geräts genehmigungspflichtig. Das verlängert die Vorlaufzeit, schließt die Wärmepumpe aber in den meisten Fällen nicht aus.
---
Häufige Fragen zum GEG und Heizungstausch 2026
Darf ich meine Gas-Brennwerttherme noch reparieren lassen?
Ja, unbegrenzt. Reparaturen und Teilreparaturen an Bestandsheizungen sind weiterhin erlaubt.
Was passiert, wenn ich die Fristen nicht einhalte?
Bei einem Verstoß gegen die 30-Jahre-Regel können Bußgelder verhängt werden. Bei der 65%-Pflicht für Neuinstallationen drohen ebenfalls Sanktionen – in der Praxis erfolgt die Kontrolle über den Schornsteinfeger und den Bauantrag.
Kann ich eine neue Gasheizung einbauen, wenn die alte defekt ist?
Nach Mitte 2026 in Berlin: Nur noch als Übergangslösung für max. 5 Jahre, wenn eine 65%-konforme Lösung noch nicht sofort umsetzbar ist. Eine neue reine Erdgas-Heizung als dauerhafte Lösung ist dann nicht mehr GEG-konform.
Was ist eine „wasserstofffähige" Gasheizung wirklich wert?
Technisch ja, rechtlich kaum. Um die 65%-Regel zu erfüllen, brauchen Sie einen verbindlichen Liefervertrag für erneuerbares Gas in ausreichender Menge. Solche Verträge sind 2026 praktisch nicht verfügbar.
---
Unser Fazit als Berliner Fachbetrieb
Das GEG schreibt niemanden in die Ecke, der eine laufende Heizung hat. Aber es setzt klare Leitplanken für die Zukunft: Wer ab 2026 eine neue Heizung in Berlin braucht, kommt an der 65%-Regel nicht vorbei. Die Wärmepumpe erfüllt diese Anforderung ohne Wenn und Aber.
Und wer proaktiv handelt, bekommt bis zu 70 % Förderung obendrauf.
---
Weiterführende Ratgeber
Praxis-Check: Was wir vor einer Empfehlung prüfen
Bei Heizungsfragen reicht eine allgemeine Antwort selten aus. Entscheidend sind Gebäudezustand, Heizflächen, bisherige Verbrauchswerte, Platz für Technik, Schallschutz, Elektroanschluss, Förderfähigkeit und die Frage, wie das Haus tatsächlich genutzt wird. Deshalb trennen wir im ersten Schritt immer zwischen einer groben Orientierung und einer belastbaren Projektplanung.
Für Eigentümer in Berlin und Potsdam bedeutet das: Eine Wärmepumpe kann sehr sinnvoll sein, muss aber zur Vorlauftemperatur und zur Hydraulik passen. Eine Gastherme kann bei Wartung oder Austausch kurzfristig wirtschaftlich sein, sollte aber gegen CO₂-Kosten, GEG-Vorgaben und spätere Modernisierung geplant werden. Beim hydraulischen Abgleich zählen nicht nur Ventile, sondern auch Volumenstrom, Pumpeneinstellung und Dokumentation.
Vor einem Angebot sammeln wir die wichtigsten Eckdaten strukturiert: Wohnfläche, Baujahr, Dämmstandard, vorhandene Heizkörper, Warmwasserbereitung, bisherige Energieverbräuche und gewünschter Zeithorizont. Daraus entsteht zuerst eine Preisschätzung. Für die finale Auslegung folgen technische Prüfungen wie Heizlastberechnung, Hydraulik-Check und eine Abstimmung der Förderunterlagen.
Wichtig ist auch die Abgrenzung: Dieser Ratgeber richtet sich an Eigentümer und Hausverwaltungen, die eine fundierte erste Entscheidung vorbereiten möchten. Er ersetzt keine Vor-Ort-Prüfung, hilft aber, typische Fehler früh zu vermeiden: zu kleine Heizflächen, falsche Leistungsgröße, unklare Förderreihenfolge, fehlende Dokumentation oder eine Anlage, die später nur mit hoher Temperatur effizient wirken soll.
Wenn Sie bereits Angebote vergleichen, achten Sie nicht nur auf den Gesamtpreis. Prüfen Sie, ob Nebenarbeiten, Elektro, Fundament, Kondensat, Speicher, Demontage, hydraulischer Abgleich, Einweisung und Förderunterlagen enthalten sind. Ein transparentes Angebot beschreibt Leistung, Grenzen und Annahmen klar. Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob ein Projekt im Alltag stressfrei bleibt.
Nächster Schritt: Lassen Sie sich persönlich beraten
Unsere Techniker beraten Sie vor Ort – persönlich, unverbindlich und mit festen Ansprechpartnern.
