
Auf einen Blick: Was ist seit dem 21. Juli 2026 möglich?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt der zentrale Hebel für den Wärmepumpentausch. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue KfW-Konditionen: Wer alle Boni kombiniert, bekommt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten zurück – bei einem Einfamilienhaus aktuell maximal 22.400 €.
Kurz-Übersicht: Förderbausteine ab 21.07.2026
| Förderkomponente | Zuschuss | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe |
| Klimageschwindigkeitsbonus | + 16 % | Austausch einer förderfähigen Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung |
| Einkommensbonus | + 10 / 30 / 40 % | Anrechenbares Haushaltseinkommen bis 50.000 / 40.000 / 30.000 € |
| Familienzuschlag | 10.000 € Abzug | Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt |
| Maximum kombiniert | 80 % | Kumulierbar, Deckelung bei 80 % |
Förderfähige Kosten: Maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit – das ergibt bei 80 % Förderung einen Maximalzuschuss von 22.400 €. Der frühere Effizienzbonus von 5 % entfällt. Ab Februar 2027 sinken Klimabonus und Höchstbetrag halbjährlich.
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Die Förderbausteine im Detail
1. Grundförderung (30 %)
Die Grundförderung ist immer dabei, sobald Sie eine Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser oder Wasser-Wasser) als Hauptheizung in ein Bestandsgebäude einbauen.
Wichtig für Vermieter: Eigentümer von Mietwohngebäuden bekommen ebenfalls 30 % Grundförderung, jedoch nicht den Einkommens- oder Klimageschwindigkeitsbonus. Ab 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % – Geräte mit Ursprung in der EU erhalten dann einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten.
2. Klimageschwindigkeitsbonus (+ 16 %)
Wer eine noch funktionierende förderfähige Heizung (Öl, Kohle, Nachtspeicher, Gas-Etage oder mindestens 20 Jahre alte Gas-/Biomasseheizung) austauscht, erhält zusätzlich 16 %. Der Bonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer.
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Bonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028.
3. Einkommensbonus (10 / 30 / 40 %)
Der Bonus ist seit dem 21. Juli 2026 dreistufig gestaffelt:
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden vom Einkommen einmalig 10.000 € abgezogen, bevor die Stufe bestimmt wird. Der Bonus gilt nur für selbst genutztes Wohneigentum.
4. Was entfällt: Effizienzbonus
Den früheren 5-Prozent-Effizienzbonus für natürliche Kältemittel gibt es nicht mehr. Ab 2028 wird ein natürliches Kältemittel zur Fördervoraussetzung statt zum Bonus.
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Drei realistische Rechenbeispiele
Beispiel A: Familie mit mittlerem Einkommen, Altbau Berlin-Pankow
| Bonus | Prozent | Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | 4.480 € |
| Summe | 46 % | 12.880 € |
Eigenanteil: 19.120 € – für eine neue, dauerhaft günstige Heizung.
Beispiel B: Rentnerhaushalt, Einfamilienhaus Berlin-Steglitz
| Bonus | Prozent | Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | 4.480 € |
| Einkommensbonus | 40 % | 11.200 € |
| Summe | 86 % → gedeckelt auf 80 % | 22.400 € |
Eigenanteil: 5.600 € – die maximale Förderung greift vollständig.
Beispiel C: Familie mit Kind, Einkommen knapp über der Grenze
| Bonus | Prozent | Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | 4.480 € |
| Einkommensbonus | 40 % | 11.200 € |
| Summe | 80 % | 22.400 € |
Eigenanteil: 5.600 € – der Familienzuschlag hebt die Familie in die höchste Bonusstufe.
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Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Förderung
Die Reihenfolge ist verbindlich – wer sie nicht einhält, verliert den Anspruch.
Schritt 1: Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb einholen
Wir besichtigen das Objekt, berechnen die Heizlast und erstellen einen detaillierten Kostenvoranschlag. Das Dokument benötigen Sie für den Antrag.
Schritt 2: Online-Antrag bei der KfW stellen (BEG 458)
Vor jeder schriftlichen Beauftragung muss der Antrag im KfW-Portal eingereicht werden:
⚠️Achtung: Die Antragsnummer reicht nicht als Genehmigung. Erst der Zuwendungsbescheid erlaubt die Beauftragung.
Schritt 3: Zuwendungsbescheid abwarten (4–8 Wochen)
Die KfW prüft den Antrag und schickt den Bescheid per Post oder als Download im Portal. Bearbeitungszeit aktuell: 4 bis 8 Wochen.
Schritt 4: Fachbetrieb schriftlich beauftragen
Erst jetzt – nach Erhalt des Zuwendungsbescheids – darf die schriftliche Beauftragung erfolgen. Wir koordinieren dann Lieferzeit und Installationstermin.
Schritt 5: Installation und Abnahme
Die Wärmepumpe wird eingebaut, in Betrieb genommen und der hydraulische Abgleich durchgeführt (für alle Förderprogramme Pflicht).
Schritt 6: Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss laden Sie die Rechnung und den Bestätigungsnachweis (BzA, ausgestellt durch uns als Fachbetrieb) im Portal hoch.
Schritt 7: Auszahlung
Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto überwiesen – typisch innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach Prüfung.
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Besonderheiten für Berliner Haushalte
In Berlin gibt es keine eigene Landesförderung für Wärmepumpen, die parallel zur BEG läuft. Die Bundesförderung ist der entscheidende Hebel. Dennoch gibt es Berliner Besonderheiten:
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Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
❌ Auftrag erteilt bevor der Zuwendungsbescheid da war
Das ist der häufigste Fehler. Selbst ein mündlicher Auftrag oder eine Anzahlung kann die Förderung gefährden. Warten Sie immer auf den Bescheid.
❌ Einkommensbonus nicht beantragt
Viele Haushalte mit Renteneinkünften oder Teilzeitarbeit liegen in einer der Einkommensstufen bis 50.000 € und wissen es nicht. Mit Kind kann der Familienzuschlag eine ganze Stufe verschieben. Prüfen Sie Ihren letzten Steuerbescheid.
❌ Alte Heizung entsorgt bevor die Dokumentation fertig ist
Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt voraus, dass die alte Heizung noch funktionsfähig war. Die korrekte Dokumentation durch den Fachbetrieb vor der Demontage ist Pflicht.
❌ Hydraulischen Abgleich nicht beauftragt
Er ist fördertechnisch Pflicht und wird im BzA dokumentiert. Fehlt er, kann die KfW die Auszahlung verweigern.
❌ Natürliches Kältemittel nicht eingeplant
Ab 2028 ist ein natürliches Kältemittel Fördervoraussetzung. Wir achten bei der Angebotserstellung darauf, dass das Gerät langfristig förderfähig bleibt.
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Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Auch Eigentümergemeinschaften können die Heizungsförderung beantragen – der Antrag wird durch die WEG als Antragstellerin gestellt. Für die erste Wohneinheit gelten aktuell 28.000 € förderfähige Kosten, für die zweite bis sechste je 15.000 €. Der Ablauf ist etwas komplexer, weil ein WEG-Beschluss vorangehen muss. Wir beraten WEGs auf Anfrage.
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Häufige Fragen zur Wärmepumpe Förderung 2026
Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?
Nein. Wer die BEG-Zuschussförderung in Anspruch nimmt, kann nicht zusätzlich den Steuerbonus nach § 35c EStG geltend machen. Beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.
Gilt die Förderung auch für Wärmepumpe + Photovoltaik?
Ja, aber als getrennte Maßnahmen. PV-Anlagen haben eigene Programme (KfW 270 Kredit). Die BEG-Heizungsförderung deckt nur die Wärmepumpe plus direkt zugehörige Anlagenteile ab.
Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Sie können Widerspruch einlegen oder den Antrag mit korrigierter Dokumentation neu stellen. Häufige Ablehnungsgründe: fehlende Nachweise, falsche Programmauswahl oder Beauftragung vor Antragstellung.
Wie lange gilt der Zuwendungsbescheid?
In der Regel 18 bis 24 Monate ab Ausstellungsdatum. Die Installation muss innerhalb dieser Frist abgeschlossen und der Verwendungsnachweis eingereicht sein.
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Unser Service: Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess
Bei Mannhold Haustechnik übernehmen wir die fördertechnische Vorbereitung als Teil unserer Beratung:
✅ Heizlastberechnung und förderfähiger Kostenvoranschlag
✅ Beratung zur optimalen Bonus-Kombination für Ihren Haushalt
✅ Hilfestellung bei der KfW-Antragstellung
✅ Durchführung des hydraulischen Abgleichs (Pflichtnachweis)
✅ Ausstellung des Bestätigungsnachweises (BzA) nach Installation
Erste Schritte: Fordern Sie jetzt eine unverbindliche Preisschätzung an – wir prüfen gleichzeitig Ihre Förderkombination.
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Weiterführende Ratgeber
Praxis-Check: Was wir vor einer Empfehlung prüfen
Bei Heizungsfragen reicht eine allgemeine Antwort selten aus. Entscheidend sind Gebäudezustand, Heizflächen, bisherige Verbrauchswerte, Platz für Technik, Schallschutz, Elektroanschluss, Förderfähigkeit und die Frage, wie das Haus tatsächlich genutzt wird. Deshalb trennen wir im ersten Schritt immer zwischen einer groben Orientierung und einer belastbaren Projektplanung.
Für Eigentümer in Berlin und Potsdam bedeutet das: Eine Wärmepumpe kann sehr sinnvoll sein, muss aber zur Vorlauftemperatur und zur Hydraulik passen. Eine Gastherme kann bei Wartung oder Austausch kurzfristig wirtschaftlich sein, sollte aber gegen CO₂-Kosten, GEG-Vorgaben und spätere Modernisierung geplant werden. Beim hydraulischen Abgleich zählen nicht nur Ventile, sondern auch Volumenstrom, Pumpeneinstellung und Dokumentation.
Vor einem Angebot sammeln wir die wichtigsten Eckdaten strukturiert: Wohnfläche, Baujahr, Dämmstandard, vorhandene Heizkörper, Warmwasserbereitung, bisherige Energieverbräuche und gewünschter Zeithorizont. Daraus entsteht zuerst eine Preisschätzung. Für die finale Auslegung folgen technische Prüfungen wie Heizlastberechnung, Hydraulik-Check und eine Abstimmung der Förderunterlagen.
Wichtig ist auch die Abgrenzung: Dieser Ratgeber richtet sich an Eigentümer und Hausverwaltungen, die eine fundierte erste Entscheidung vorbereiten möchten. Er ersetzt keine Vor-Ort-Prüfung, hilft aber, typische Fehler früh zu vermeiden: zu kleine Heizflächen, falsche Leistungsgröße, unklare Förderreihenfolge, fehlende Dokumentation oder eine Anlage, die später nur mit hoher Temperatur effizient wirken soll.
Wenn Sie bereits Angebote vergleichen, achten Sie nicht nur auf den Gesamtpreis. Prüfen Sie, ob Nebenarbeiten, Elektro, Fundament, Kondensat, Speicher, Demontage, hydraulischer Abgleich, Einweisung und Förderunterlagen enthalten sind. Ein transparentes Angebot beschreibt Leistung, Grenzen und Annahmen klar. Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob ein Projekt im Alltag stressfrei bleibt.
Förderantrag Schritt für Schritt vorbereiten
- 1.Bestandsheizung, Eigentumsverhältnis und Gebäudeart klären.
- 2.Technische Zielanlage mit Fachbetrieb abstimmen, bevor ein Auftrag ausgelöst wird.
- 3.Förderfähige Kosten inklusive Umfeldmaßnahmen sauber abgrenzen.
- 4.Angebot und technische Bestätigung vorbereiten.
- 5.Antrag im passenden Förderportal stellen und Eingangsbestätigung sichern.
- 6.Erst danach beauftragen, Termine planen und Umsetzung dokumentieren.
- 7.Nach Abschluss Rechnungen, Fachunternehmererklärung und Nachweise einreichen.
| Jahr | Förderlogik | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| 2024 | KfW-Heizungsförderung mit Grundförderung und Boni | Antragstellung vor Beauftragung besonders wichtig |
| 2025 | Fortführung der Bonuslogik mit technischen Nachweisen | Dokumentation und Fachunternehmernachweise früh sammeln |
| 2026 | Bis zu 70 Prozent möglich, abhängig von Voraussetzungen | Förderfähigkeit immer vor Projektstart prüfen lassen |
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